Bergbäuerin am Käsen
Bergbäuerin am Käsen

Fotowettbewerb Caritas-Bergeinsatz

Teilnahmebedingungen

Allgemein

Das Gewinnspiel wird von Caritas Schweiz (Adligenswilerstrasse 15, Postfach, 6002 Luzern) veranstaltet. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Benutzer/die Benutzerin (in der Folge «Teilnehmende» genannt) diese Teilnahmebedingungen.

Über den Wettbewerb

Die Teilnahme am Wettbewerb über Facebook, Instagram und E-Mail erfolgt durch das Teilen von einem Bild über den Bergeinsatz im eigenen Feed mit der Erwähnung vom Hashtag #Bergeinsatz oder über das Senden der Bergeinsatz Fotos an bergeinsatz@caritas.ch.

Teilnahme

Der Wettbewerb auf Facebook, Instagram und über E-Mail beginnt am 3. Oktober 2023. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2023.

Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass die von ihnen gesendeten Bilder auf die sozialen Medien von Caritas Bergeinsatz veröffentlicht werden dürfen.

Gewinne

Der Preis wird direkt per E-Mail an den Gewinner oder die Gewinnerin gesendet. Der oder die Gewinner/in wird auf Instagram durch die Abonnenten der Kontos @bergeinsatz.montagnards nach einer Vorauswahl gekürt.

Kontaktaufnahme zu den Gewinnern

Der/die Gewinner/in wird per E-Mail oder über die Sozialen Medien benachrichtigt und ist aufgefordert, sich bei Caritas Schweiz zu melden. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innert der Frist von 7 Tagen, wird ein/eine neue/r Gewinner/in auserkoren.

Ausschluss der Teilnahme

Angestellte der Caritas Schweiz, sowie alle an der Konzeption und Umsetzung der Kampagne beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Recht zum Abbruch/Änderung der Kampagne

Der Veranstalter kann die Kampagne jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Luzern. Es gilt das Schweizer Recht.

Luzern, 3. Oktober 2023

Titelbild: Bergbäuerin am Käsen © Monika Flückiger