Häufige Fragen von Freiwilligen

Alle Informationen rund um einen Bergeinsatz

Bergbauernfamilien

Caritas-Bergeinsatz unterstützt Bergbauernfamilien, die sich in einer Not- oder belastenden Situation befinden. Die Betriebe erwirtschaften ihren Haupt- oder Nebenerwerb in der Landwirtschaft, liegen unter einer definierten Einkommensgrenze und befinden sich in einer der vier Bergzonen.

Aus Datenschutzgründen erhalten Sie die Kontaktdaten erst nach Ihrer verbindlichen Buchung per E-Mail. Details zu den Bergbauernfamilien können Sie den entsprechenden Beschrieben entnehmen.

Die Periode mit der höchsten Arbeitsbelastung in der Berglandwirtschaft sind die Monate Mai bis September. Darum ist besonders während dieser Zeit Entlastung nötig – insbesondere, wenn zusätzlich eine Notsituation (Krankheit, Unfall u.ä.) vorliegt. Auch in den kälteren Monaten sind vereinzelt Freiwilligeneinsätze möglich. Die Bergbauernhöfe für den kommenden Sommer und Herbst werden ab Frühling kontinuierlich aufgeschaltet. Bitte besuchen Sie regelmässig unsere Webseite und filtern Sie die Bauernhöfe nach Ihren Wunschkriterien. Häufig werden auch kurzfristig Einsatzmöglichkeiten aufgeschaltet.

Anmeldung / Benutzerkonto

Unter Einsatz finden, sehen Sie alle Bergbauernfamilien, die aktuell auf Hilfe angewiesen sind. Mit der Filterfunktion können Sie die Bauernhöfe gemäss Ihren Präferenzen eingrenzen. Nachdem Sie eine passende Familie gefunden haben, entscheiden Sie sich für die gewünschte Einsatzwoche und klicken «Weiter».

Um einen Einsatz zu buchen, müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen.

  • Füllen Sie dazu alle nötigen Informationen aus und klicken "Neues Benutzerkonto erstellen".
  • Sie erhalten anschliessend eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, auf den Sie klicken müssen. Auf diese Weise wird Ihre E-Mailadresse verifiziert.
  • Nach Ihrer Bestätigung mittels Klick auf den Link wird Ihre Buchung verbindlich.

Sie erhalten umgehend eine Buchungsbestätigung per E-Mail, welche die Bauernfamilie gleichzeitig als Kopie erhält. Darin sind die Kontaktdaten der Bauernfamilie und Ihre Kontaktdaten enthalten. Melden Sie sich umgehend telefonisch bei der Bauernfamilie, um Erwartungen, Anreise, allfällig besondere Essgewohnheiten und weitere Details zu klären.

In diesem Video wird der Prozess erklärt.

Ab dem 1.September 2023 gilt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz. Dieses Gesetz ist an die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) der EU angepasst und soll den Schutz der persönlichen Daten verbessern. Mit dem überarbeiteten Datenschutzgesetz gelten strengere Regeln bei der Bearbeitung von Personendaten. Aufgrund dieser Neuerungen musste der Buchungsprozess für Freiwilligeneinsätze angepasst werden. Alle Freiwilligen müssen sich neu registrieren und ihre E-Mailadresse bestätigen.

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie loggen sich zuerst über den Link «Login» oben rechts auf unserer Webseite ein und wählen anschliessend einen Bauernhof. Oder Sie wählen zuerst eine Bergbauernfamilie aus, entscheiden sich für einen Zeithorizont und melden sich anschliessend mit Ihrer E-Mailadresse und Ihrem Passwort an.

Unter «Login» oben rechts auf unserer Webseite können Sie auf den Link «Passwort vergessen» klicken. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, damit Sie ein neues Passwort setzen können.

Die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich angemeldet haben, können Sie nicht selbst in Ihrem Benutzerkonto ändern. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail beim Bergeinsatz-Team.

Nein. Eine Buchung für einen Freiwilligeneinsatz ist immer verbindlich. Die Bauernfamilie rechnet nach erfolgter Buchung mit Ihrer Unterstützung.

Stornierung / Abbruch

Ihre Buchung ist grundsätzlich verbindlich und die Bauernfamilie zählt während der gebuchten Woche oder Wochen auf Sie als Arbeitskraft. Sollten Sie aus wichtigen Gründen (bspw. gesundheitlichen Problemen) nicht anreisen können, steht die Familie die folgenden Tage bzw. Wochen ohne Hilfe da. Zudem bedeutet jede Stornierung administrativen Aufwand.  Falls Sie Ihren Freiwilligeneinsatz aus unvorhergesehenen, wichtigen Gründen nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend die Bauernfamilie und Caritas-Bergeinsatz.

Kosten, welche aus dem Nicht-Zustandekommen eines Bergeinsatz erwachsen, hat diejenige Partei selbst zu bezahlen, bei der die Kosten entstanden sind. Caritas-Bergeinsatz haftet auch nicht für angefallene Kosten, falls ein Einsatz abgebrochen werden muss.

Voraussetzungen für einen Einsatz

Voraussetzungen für einen Bergeinsatz sind:

  • Staatsangehörigkeit CH oder EU/ EFTA-Staaten bzw. Personen mit Staatsangehörigkeit ausserhalb dieser Staaten, wenn sie eine Arbeitsbewilligung sowie Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Belastbarkeit: psychisch und körperlich fit
  • Sehr gute Kenntnisse in der Sprache der Bergbauernfamilie
  • Alter: 18 bis 70 Jahre
  • Einsatzdauer: Minimum eine Arbeitswoche
  • Motivation, eine Bergbauernfamilie während einer strengen Zeit tatkräftig zu unterstützen.

Weil die Arbeit auf den Berg- und Alpbetrieben im steilen Gelände und bei teils hohen Temperaturen körperlich und psychisch herausfordernd sein kann, ist unser Angebot auf die Altersspanne zwischen 18 und 70 Jahren beschränkt. Kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Nein. Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an volljährige Personen. Die Organisation agriviva bietet Einsätze für minderjährige Personen an.

Nein, Sie können Ihre minderjährigen Kinder aus organisatorischen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht zum Einsatz mitnehmen. Unser Angebot ist auf die Entlastung der Bergbauernfamilien ausgelegt. Der effektivste Weg dazu liegt in der Vermittlung einer Person, die Unterstützung leistet. In der Regel benötigen die Bergbauernfamilien ausschliesslich eine Person pro Einsatzwoche.

Hunde dürfen aus organisatorischen Gründen nicht zum Einsatz mitgenommen werden.

Ja. Freiwillige aus EU/ EFTA-Staaten können basierend auf das Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU einen Einsatz leisten. Dieses Abkommen ermöglicht die Ausübung eines freiwilligen Engagements während höchstens drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres, gestützt auf ein einfaches Meldeverfahren. Es braucht daher keine besondere Bewilligung. Caritas-Bergeinsatz stellt die Meldepflicht an die Behörden sicher.
Da das Vereinigte Königreich (UK) aus der EU ausgetreten ist, können UK-Staatsangehörige seit dem 01.01.2021 keinen Freiwilligeneinsatz mehr leisten.

Ja. Für die Einsätze von Caritas-Bergeinsatz ist es zwingend notwendig, dass Sie die Sprache der Bergbauernfamilien beherrschen. Ansonsten kann die Familie Sie nicht genügend zur Ausführung der Arbeiten anleiten. Auch ein gemeinsamer Austausch und das Zusammenleben würden dadurch erschwert. Diejenigen Sprachen, die die Bergbauernfamilie beherrscht, sind beim Beschrieb der Bauernhöfe aufgelistet. Im Zweifelsfall melden Sie sich beim Caritas-Bergeinsatz-Team.

Gutes Schuhwerk für nasses und steiles Gelände, Sonnenschutz, warme Kleider, Wechselkleider, Regenschutzbekleidung und Hausschuhe sind für einen Bergeinsatz unerlässlich. Falls Stallarbeiten vorgesehen sind, bringen Sie nach Möglichkeit auch Stiefel mit. Weitere Informationen finden Sie in unserer Packliste.

Dauer eines Einsatzes

Ein Einsatz dauert mindestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag), beginnt im Normalfall mit der Anreise am Montag und endet mit der Abreise am Freitag. Eine Anreise am Sonntagabend und/oder eine Abreise am Samstag ist in vielen Fällen sinnvoll und sollte mit der Bauernfamilie individuell besprochen werden. Viele Bauernfamilien sind froh, wenn der oder die Freiwillige für mehrere Wochen mithelfen kann.

Ja. Grundsätzlich gilt: Sie können die Bauernfamilien so lange unterstützen, wie es Ihnen möglich ist und entsprechende Einsatzwochen auf der Webseite ausgeschrieben sind. Ein gebuchter Einsatz ist verbindlich und die Bauernfamilie zählt während dieser Wochen auf Sie als wichtige Arbeitskraft. Berücksichtigen Sie, dass ein Bergeinsatz körperlich und psychisch sehr anspruchsvoll sein kann, insbesondere wenn Sie körperliche Arbeit im steilen Gelände und bei zum Teil hohen Temperaturen nicht gewohnt sind.

Für Freiwillige mit Wohnsitz in einem EU/ EFTA-Staat ermöglichen die gesetzlichen Bestimmungen eine Einsatzdauer von maximal drei Monaten. Bei Unsicherheit nehmen Sie vorgängig mit dem Caritas-Bergeinsatz-Team Kontakt auf.

Nein. Ein Einsatz dauert mindestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) und beginnt im Normalfall mit der Anreise am Montag und endet mit der Abreise am Freitagabend. Eine Anreise am Sonntagabend und/ oder eine Abreise am Samstag ist in vielen Fällen sinnvoll. Bitte besprechen Sie die Details zu Ihrer An- und Abreise direkt mit der Bauernfamilie.

Dies ist abhängig von Saison, Wetter und der Situation auf dem Bauernhof. Bitte bedenken Sie, dass Arbeitstage in der Landwirtschaft oftmals länger sind als reguläre Arbeitszeiten. Vor allem in der Heusaison und bei schönem Wetter wird am Abend länger gearbeitet. Besprechen Sie die Arbeitszeiten mit der Bergbauernfamilie.

Entschädigung und Versicherung

Ein Freiwilligeneinsatz ist unentgeltlich. Sie erhalten jedoch während Ihres Einsatzes Kost und Unterkunft zur Verfügung gestellt.

Ja. Sowohl die Organisation der Reise, wie auch die Bezahlung der Transportkosten liegen in der Verantwortung der Freiwilligen.

Die Krankenversicherung (KVG) liegt für Freiwillige mit Wohnsitz in der Schweiz in der Verantwortung der Freiwilligen. In der Schweiz müssen Freiwillige aus EU/ EFTA-Staaten die europäische Krankenversicherungskarte mit sich führen, damit sie gegebenenfalls behandelt werden können. Freiwilligen aus EU/ EFTA-Staaten empfehlen wir, bei der Krankenversicherungsgesellschaft ihres Wohnsitzlandes sicherzustellen, dass eine genügende Deckung für allfällige Behandlungskosten in der Schweiz vorliegt.
Gesundheitsschützende Massnahmen (bspw. Pollenallergie), Impfungen (bspw. Tetanus) und weitere medizinische Fragen sind mit Ihrem Arzt vor Einsatzbeginn zu klären.

Die Unfallversicherung (UVG/ NBU) liegt für Freiwillige mit Wohnsitz in der Schweiz in der Verantwortung des Arbeitgebers oder in Ihrer Verantwortung, falls Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Die Bergbauernbetriebe werden von Caritas-Bergeinsatz angehalten eine ausreichende Versicherungsdeckung für Freiwillige für den Fall eines Unfalls sicherzustellen, unabhängig von der Herkunft der Freiwilligen. Caritas-Bergeinsatz kann keine Garantie übernehmen, dass Versicherungsgesellschaften bei Unfällen Kosten, die den Freiwilligen entstanden sind, decken. Caritas-Bergeinsatz haftet nicht für Kosten in Zusammenhang mit Unfällen von freiwilligen Helferinnen und Helfern.

Ja. Nach dem geleisteten Einsatz können Sie Ihren Nachweis in Ihrem Benutzerkonto jeweils am Samstag nach Ihrem Einsatz herunterladen.

Mit der Buchung eines Einsatzes wurde ein Benutzerkonto für Sie erstellt. Sie können sich auf unserer Webseite in der Navigation oben rechts unter «Login» anmelden. In Ihrem Konto finden Sie eine Liste aller geleisteten Bergeinsätze und die entsprechenden Nachweise.

Wichtige Dokumente

Verhaltenskodex Caritas Schweiz

Verhaltenskodex Caritas Schweiz

Download (pdf, 3.4 MB)
Kurzversion Verhaltenskodex

Kurzversion Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Caritas Schweiz fasst zusammen, welche Verhaltensweisen für Freiwillige und Bergbauernfamilien gelten.

Download (pdf, 152.49 KB)
Richtlinien Freiwillige

Richtlinien Freiwillige

In den Richtlinien für Freiwillige werden die Rahmenbedingungen und Prozesse eines Bergeinsaztes erläutert.

Download (pdf, 294.97 KB)
Checkliste Erstkontakt

Checkliste Erstkontakt

Dieses Merkblatt dient als Leitfaden für das erste Telefongespräch zwischen Bergbauernfamilie und Freiwilligen.

Download (pdf, 225.71 KB)
Packliste

Packliste

Mit der Bergeinsatz-Packliste haben Sie alles dabei, was es für die Arbeit auf einem Bergbauernhof braucht.

Download (pdf, 113.26 KB)
Arbeitssicherheit Freiwillige

Arbeitssicherheit Freiwillige

Merkblatt über die Arbeitssicherheit während eines Einsatzes, damit Unfälle vermieden werden.

Download (pdf, 247.42 KB)

Weitere Informationen

Kontakt

Caritas-Bergeinsatz

Adligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern

+41 41 419 23 29bergeinsatz@caritas.ch

Telefon Montag-Freitag 09.00-12.00 Uhr

Titelbild: © Monika Flückiger